Übernahmeangebot Kromi AG

Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV an die Aktionäre der KROMI Logistik AG

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Bonn, zur Veröffentlichung von Unterlagen und Mitteilungen im Zusammenhang mit ihrem Übernahmeangebot an die Aktionäre der KROMI Logistik AG vorgesehen ist.

Besucher dieser Seite werden gebeten, die Kenntnisnahme der folgenden rechtlichen Hinweise unten auf der Seite zu bestätigen, um zu den weiteren Unterlagen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot weitergeleitet zu werden.

Wichtige rechtliche Hinweise

Die Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV („Bieterin“) hat am 16. Juni 2016 gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG veröffentlicht, dass sie beabsichtigt - nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der KROMI Logistik AG abzugeben. Die Bieterin veröffentlicht auf der folgenden Seite die Angebotsunterlage zu einem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot an die Aktionäre der KROMI Logistik AG zum Erwerb sämtlicher von ihnen gehaltenen Inhaberaktien der KROMI Logistik AG („Übernahmeangebot“) sowie die Mitteilung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, weitere Pflichtveröffentlichungen nach dem WpÜG und weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot.

Das Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt ausschließlich den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Übernahmeangebots, insbesondere den Vorschriften des WpÜG in Verbindung mit der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Übernahmeangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots („WpÜG-Angebotsverordnung“). Die Durchführung des Übernahmeangebots als Angebot nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Demnach wurden bzw. werden von der Bieterin, den mit ihr gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und 3 WpÜG Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots und/oder der das Übernahmeangebot enthaltenden Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland weder beantragt noch veranlasst. Die Bieterin, die mit ihr gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen übernehmen daher keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als deutscher Rechtsvorschriften.

Die Abgabe und Veröffentlichung des Übernahmeangebots und die öffentliche Werbung für das Übernahmeangebot nach den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland sind von der Bieterin nicht beabsichtigt. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland betreibt weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen die öffentliche Vermarktung des Übernahmeangebots noch wird eine solche veranlasst.

Die Veröffentlichung, Verbreitung, Versendung, Verteilung oder Weitergabe der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehenden Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann grundsätzlich auch zur Anwendung von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland führen. Die Veröffentlichung, Verbreitung, Versendung, Verteilung oder Weitergabe der Angebotsunterlage kann in diesen anderen Rechtsordnungen rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage sowie andere im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehende Unterlagen dürfen daher nicht in Länder versandt oder dort veröffentlicht, verbreitet, verteilt oder weitergegeben werden, wenn und soweit eine solche Veröffentlichung, Verbreitung, Versendung, Verteilung oder Weitergabe gegen anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen würde oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Gestattung oder der Erfüllung weiterer Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen. Die Veröffentlichung, Verbreitung, Versendung, Verteilung oder Weitergabe der Angebotsunterlage sowie anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehenden Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat die Bieterin nicht gestattet.

Weder die Bieterin noch die mit ihr gemeinsam handelnden Personen noch deren Tochterunternehmen übernehmen eine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Verbreitung, Versendung, Verteilung oder Weitergabe im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehender Unterlagen oder die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils dort geltenden nationalen Rechtsvorschriften vereinbar ist. Jede Haftung der Bieterin, der mit ihr gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen für die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Bekanntmachungen auf dieser Internetseite stellen keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der KROMI Logistik AG dar. Mit Ausnahme der Angebotsunterlage stellen Bekanntmachungen auf dieser Internetseite auch kein Angebot zum Kauf von Aktien der KROMI Logistik AG dar.

Die Bieterin, mit ihr gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen können außerhalb des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Kromi-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Kromi-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden, soweit gesetzlich vorgeschrieben, veröffentlicht.

Soweit Bekanntmachungen und Unterlagen auf dieser Internetseite in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „erwarten“, „glauben“, „versuchen“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „planen“, „erwägen“, „davon ausgehen“, „anstreben“ oder „ist der Ansicht“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, z.B. hinsichtlich der möglichen Folgen des Angebots für die KROMI Logistik AG und die verbleibenden Aktionäre der KROMI Logistik AG oder zukünftiger Finanzergebnisse der KROMI Logistik AG, zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf bestimmten, der Bieterin zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage zur Verfügung stehenden Informationen, gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, sowie auf bestimmten Annahmen, Absichten und Einschätzungen der Bieterin zu diesem Zeitpunkt, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken, Ungewissheiten und sich verändernden Begleitumständen, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Die Bieterin übernimmt keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.

Es ist möglich, dass die Bieterin ihre in Unterlagen oder Mitteilungen auf dieser Internetseite oder in der Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen, insbesondere im Hinblick auf die KROMI Logistik AG, nach Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändert.

Ich bestätige, dass ich die obigen rechtlichen Hinweise gelesen habe!