Rechtliche Informationen

Wohlverhalten:

Die Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, ihre Vorstände und Mitarbeiter handeln nach klaren Grundsätzen und ausschließlich im Interesse der Anleger. Verlässlichkeit, Integrität und Transparenz besitzen oberste Priorität. Die Investmentaktiengesellschaft, ihre Vorstände und Mitarbeiter orientieren sich an den vom Bundesverband Investment und Asset Management e.V. entwickelten Wohlverhaltensregeln und fühlen sich dem darin aufgestellten Verhaltenskodex verpflichtet. Anleger können sich mit ihrem Anliegen (z.B. Fragen, Vorschläge, Beschwerden, etc.) unmittelbar an die Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV wenden. Anleger-Anliegen werden unverzüglich bearbeitet.

Kundenbeschwerden bei Investmentvermögen:

Die Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, ihre Vorstände und Mitarbeiter erbringen die Dienstleistungen für ihre Anleger mit der größten Sorgfalt. Eventuelle Anlegerbeschwerden sehen wir daher als Anstoß, uns kontinuierlich weiter zu entwickeln.

Beschwerden können kostenfrei schriftlich, per Brief, per Email, per Fax oder mündlich, per Telefon und persönlich an die Gesellschaft herangetragen werden. Die eingegangenen Beschwerden werden unverzüglich erfasst und schnellstmöglich bearbeitet. Die Koordination der Bearbeitung übernimmt in der Regel der Bereich Compliance.

Sollte die Bearbeitung der Beschwerde nicht innerhalb einer angemessenen Zeit möglich sein oder eine unvorhersehbare Wartezeit entstehen, dann informiert Sie der Bereich Compliance schriftlich über den Status bzw. den Bearbeitungsstand der Beschwerde sowie über die weitere Vorgehensweise.

Zur Beilegung von Streitigkeiten mit der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV im Zusammenhang mit dem deutschen Investmentrecht können Verbraucher die Schlichtungsstelle nach dem Kapitalanlagegesetzbuch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anrufen. Diese Streitigkeiten können hier von einem unabhängigen und neutralen Schlichter geklärt werden. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle lauten:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Schlichtungsstelle nach dem Kapitalanlagegesetzbuch
Referat ZR 3
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon: 0228-4108-0
Fax: +49(0)228-4108 62299
E-Mail:schlichtungsstelle@bafin.de

Beschwerden können Sie an folgende Anschrift senden:

Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV
Rüngsdorfer Str. 2e
53173 Bonn
Telefon: 0228/ 368840
Telefax: 0228/ 365875
info@langfrist.de

Best Execution Grundsätze:

Die Ausführung von Wertpapiergeschäften erfolgt unter Beachtung klarer Grundsätze, die die marktgerechte Abwicklung und die Wahrung der Anlegerinteressen sicherstellen. Die Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV hat angemessene interne Kontrollverfahren implementiert, um eine Beeinträchtigung von Anlegerinteressen durch Transaktionskosten zu verhindern.

Stimmrechtsausübung:

Die Stimmrechtsausübung folgt den Interessen der Anleger. Die Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV wägt dabei den erwarteten Nutzen mit den erwarteten Kosten ab. Für Aktiengesellschaften werden die zustehenden Stimmrechte grundsätzlich genutzt, es sei denn die Kosten stehen im Missverhältnis zum erwarteten Nutzen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt gemäß unseres ganzheitlichen Value-Ansatzes und dem Grundsatz, dass Eigentum verpflichtet, durch persönlichen Besuch eines Vertreters der Gesellschaft oder eines diesbezüglich Beauftragten oder über eine Plattform zur elektronischen Stimmrechtsausübung unternehmensindividuell und niemals auf Basis eines Algorithmus.

Vergütungssystem:

Die Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV zahlt ihren Vorständen und Mitarbeitern grundsätzlich nur fixe Vergütungen.

Mitwirkungspolitik:

Mitwirkungspolitik der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV gemäß § 134 b Aktiengesetz

Die Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV (Gesellschaft) ist eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des § 1 Absatz 16 KAGB in Form einer intern verwalteten Investmentgesellschaft mit veränderlichem Kapital nach §§ 1 Absätze 11 und 12 sowie 108 KAGB und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen überwacht.

Gegenstand des Unternehmens ist die Anlage und Verwaltung der Mittel der Teilgesellschaftsvermögen.
Die Mitwirkung und Ausübung der Aktionärsrechte im Hinblick auf die Aktiengesellschaften, in welche die Teilgesellschaftsvermögen investieren, erfolgt auf Basis der im Informationsdokument bzw. Verkaufsprospekts beschriebenen Anlagestrategie oder auf Basis von Anlageempfehlungen des mandatierten Anlageberaters. Hierbei wird ein ganzheitlicher Value-Ansatz berücksichtigt, der an sich die verschiedensten Aspekte der Nachhaltigkeit umfasst, und zu verantwortungsvollen Anlageentscheidungen führt.

1. Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere im Rahmen der Anlagestrategie (§ 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG)

a) Stimmrechtsausübung
Die Gesellschaft übt die Stimmrechte hinsichtlich der in ihren Teilgesellschaftsvermögen enthaltenen deutschen, europäischen und sonstigen internationalen Aktiengesellschaften entsprechend ihren Grundzügen der Stimmrechtsausübung aus. Die aktuelle Fassung der Grundzüge der Stimmrechtsausübung der Gesellschaft ist auf der Homepage unter der Rubrik Allgemeine Informationen, Punkt Stimmrechtsausübung einsehbar. Auf Basis von § 134 b Absatz 3 AktG werden im Laufe des Jahres die Abstimmungen der Gesellschaft zu den wichtigsten Hauptversammlungen auf der Homepage veröffentlicht. Eine Hauptversammlung gilt für die Gesellschaft als wesentlich, wenn sie mehr als 25 % des Kapitals des Unternehmens hält.

b) Kapitalmaßnahmen
Die Gesellschaft hat Prozesse mit der Verwahrstelle der Teilgesellschaftsvermögen eingerichtet, um die Teilnahme an Kapitalmaßnahmen sicherzustellen, z.B. im Falle von Kapitalerhöhungen Bezugsrechte auszuüben.

2. Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften (§ 134 b Abs. 1 Nr. 2 AktG)

Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Aktiengesellschaften, in welche die Teilgesellschaftsvermögen investiert haben, erfolgt im Einklang mit den Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und der einschlägigen europäischen Fondsregulierung. Wichtige Angelegenheiten der Aktiengesellschaften im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 2 AktG sind u.a. Strategie, finanzielle und nicht finanzielle Leistung und Risiko, Kapitalstruktur, soziale und ökologische Auswirkungen und Corporate Governance. Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Aktiengesellschaften erfolgt im Wesentlichen durch die Gesellschaft selbst und die beauftragten Anlageberater. Die beauftragten Anlageberater sind vertraglich zu großer Sorgfalt bei der Auswahl und Überwachung der empfohlenen Vermögensgegenstände verpflichtet.
Unser Ansatz umfasst neben eigenen Analysen die Nutzung einer Vielzahl externer Research-Anbieter sowie enge Kontakte zu den Unternehmen (z. B. Unternehmensbesuche, Teilnahme an regelmäßigen Telefon-Calls). Dies ermöglicht uns eine gute Beobachtung bzw. Analyse der Geschäftsentwicklung und wichtiger Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften.

Die Gesellschaft ist vollumfänglich für die Aktieninvestments verantwortlich. Generell orientiert sich die Auswahl der Investments an den mit den Anlegern vereinbarten Anlagerichtlinien bzw. Anlagestrategien.
Finanzielle Risiken, die sich aus den Anlagen ergeben, werden auf Basis gängiger Risikomodelle überwacht. Auf Grund des Value-Ansatzes werden auch die Nachhaltigkeitsrisiken indirekt mit überwacht. Im Zuge der Umsetzung der anstehenden Nachhaltigkeitsregulierung wird sich die Gesellschaft mit dieser Thematik umfassend auseinandersetzen.

3. Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessensträgern der Gesellschaft (§ 134 b Abs. 1 Nr. 3 AktG)

Die Gesellschaft führt regelmäßig selbst den Dialog mit Gesellschaftsorganen und Interessenträgern der Unternehmen, um den Werterhalt, die Wertsteigerung sowie die verantwortungsvolle Führung zu fördern. Darüber hinaus nehmen unsere Analysten an Investorenkonferenzen, Investoren-Calls und sonstigen Veranstaltungen von bestehenden und zukünftigen Portfoliounternehmen teil. Neben den finanziellen Kriterien werden gemäß dem Value-Ansatz auch nichtfinanzielle Kriterien, insbesondere Nachhaltigkeit, in den Gesprächen thematisiert und diskutiert.

Die Unternehmensdialoge werden dokumentiert und die Entwicklung im Zeitverlauf nachgehalten. Dies ist von zentraler Bedeutung, um die Aktivitäten zu koordinieren und die Ergebnisse darzustellen. Lässt sich eine Kontroverse nicht lösen, schließen wir auch den Verkauf der Aktien nicht aus. Dies tun wir im Sinne unserer Anleger zur Werterhaltung unserer Teilgesellschaftsvermögen.

4. Zusammenarbeit mit anderen Aktionären (§ 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG)

Mit anderen Aktionären werden direkt oder über beauftragte Anlageberater Informationen und Ideen ausgetauscht. Die gesetzlichen Vorgaben werden dabei jederzeit beachtet.

5. Umgang mit Interessenskonflikten (§ 134 b Abs. 1 Nr. 5 AktG)

Die Gesellschaft ist u.a. nach den Vorschriften des KAGB verpflichtet, im besten Interesse der von ihr verwalteten Teilgesellschaftsvermögen sowie der Anleger dieser Teilgesellschaftsvermögen zu handeln. Die Gesellschaft hat umfangreiche organisatorische Maßnahmen getroffen, um potenzielle Interessenkonflikte bei ihrer Verwaltungstätigkeit und den damit in Verbindung stehenden Aufgaben zu identifizieren, die sich nachteilig auf die Interessen der Teilgesellschaftsvermögen oder der Anleger auswirken könnten, und um diese zu vermeiden. Die jeweiligen Verfahren hierzu sind in den entsprechenden Vorgaben zum Umgang mit Interessenkonflikten beschrieben. Soweit im Einzelfall Interessenkonflikte nicht vermieden werden können, werden entsprechend der Vorgaben alle angemessenen Maßnahmen zur Ermittlung, Vorbeugung, Beilegung, Beobachtung und gegebenenfalls Offenlegung von Interessenkonflikten getroffen, um zu verhindern, dass sich etwaige Interessenkonflikte nachteilig auf die Interessen der Teilgesellschaftsvermögen und ihrer Anleger auswirken können.
Darüber hinaus informieren wir die Anleger detailliert in den gesetzlichen Verkaufsunterlagen über unsere Vorkehrungen im Umgang mit Interessenkonflikten.

Mitwirkungsberichte:

Mitwirkungsberichte der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV gemäß § 134 b Aktiengesetz:

Mitwirkungsbericht 2020

Mitwirkungsbericht 2021

Mitwirkungsbericht 2022

Mitwirkungsbericht 2023

Nachhaltigkeit:

Veröffentlichungspflichten nach der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (OffenlegungsVO)

Die Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV ist als Verwalter alternativer Investmentfonds ein Finanzmarktteilnehmer im Sinne der Offenlegungsverordnung und unterliegt daher der Pflicht zur Veröffentlichung der nachfolgenden Informationen.

Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Im Rahmen ihres Investmentprozesses hält die Gesellschaft unter Beachtung der jeweiligen Anlagestrategie für ein Teilgesellschaftsvermögen alle gesetzlichen Vorgaben zur Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsrisikos ein. Hierzu kann die Gesellschaft neben eigenem Research auch Daten oder Bewertungen von sogenannten ESG-Datenprovidern verwenden. Sofern in diesem Rahmen für ein Teilgesellschaftsvermögen wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken erkannt werden, werden diese bewertet und im weiteren Investmentprozess berücksichtigt. Für den geplanten Erwerb eines Zielfonds wird gegebenenfalls anhand dessen Verkaufsprospekts geprüft, ob das Management des Zielfonds Nachhaltigkeitsrisiken in seinem Investmentprozess berücksichtigt. Erscheint ein identifiziertes Nachhaltigkeitsrisiko einer geplanten Investition von seiner Art oder seinem Umfang her für das jeweilige Teilgesellschaftsvermögen nicht mehr tragbar, so sieht die Gesellschaft von dessen Erwerb für das Teilgesellschaftsvermögen ab. Bereits erworbene Investition werden bei Identifizierung eines nicht mehr tragbaren Nachhaltigkeitsrisikos veräußert.

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Die Gesellschaft berücksichtigt nachteilige Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht.

Die Teilgesellschaftsvermögen der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV sind keine Finanzprodukte gem. Art. 8 oder 9 der Verordnung (EU) 2019/2088.

Gemäß dem Investmentansatz der Gesellschaft als Value Investor wird jedes einzelne geplante Investment einer umfangreichen individuellen Prüfung unter verschiedensten Aspekten unterzogen; dabei arbeitet die Gesellschaft auch mit verschiedenen Anlageberatern bzw. Unter-Anlageberatern zusammen. Wird bei der Prüfung festgestellt, dass die geplante Investitionsentscheidung mit der Investmentphilosophie der Gesellschaft nicht in Einklang zu bringen ist, so unterlässt die Gesellschaft die Investition. Im Rahmen dieser Prüfung kann ein Anlageberater oder Unter-Anlageberater auch Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen, eine vertragliche Verpflichtung hierzu besteht jedoch derzeit nicht. Die Gesellschaft überlegt jedoch, ob und inwieweit künftig Verfahren zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren implementiert und angewendet werden sollen.

Die Mitwirkungspolitik der Gesellschaft wird in den Rechtlichen Informationen unter „Mitwirkungspolitik“ beschrieben. Zur Beachtung eines Kodex für verantwortungsvolle Unternehmensführung siehe die Rechtlichen Informationen unter „Wohlverhalten“.

Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Vergütungspolitik der Gesellschaft sieht grundsätzlich nur die Zahlung einer fixen Vergütung und somit keine gesonderte Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken vor.