Änderung der Satzung der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV sowie der Anlagebedingungen der Teilgesellschaftsvermögen Langfrist 1 und Business Owner zum 21. Juli 2014

Die Satzung der Gesellschaft sowie die Anlagebedingungen der Teilgesellschaftsvermögen wurden an das Kapitalanlagegesetzbuch angepasst. Die Änderungen der Anlagebedingungen der Teilgesellschaftsvermögen wurden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 15.07.2014 genehmigt und treten mit Wirkung zum 21.07.2014 in Kraft. Der bisherige Verkaufsprospekt wird durch die „Informationen über die Teilgesellschaftsvermögen der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV nach § 307 Absatz 1 und 2 Kapitalanlagegesetzbuch“ ersetzt. Diese einschließlich der geänderten Satzung der Gesellschaft und den geänderten Anlagebedingungen für die Teilgesellschaftsvermögen stehen gemäß § 350 Absatz 1 Satz 3 i.V.m. § 297 Absatz 5 Satz 1 Kapitalanlagegesetzbuch auf der Internetseite der Gesellschaft den Anlegern zur Verfügung.

Neue Satzung zum 21.07.2014
Neue Anlagebedingungen TGV Langfrist 1 zum 21.07.2014
Geänderte Anlagebedingungen TGV Business Owner zum 21.07.2014