Änderung der Anlagebedingungen der Teilgesellschaftsvermögen Partners Fund und Truffle zum 31. Oktober 2016

Die Anlagebedingungen der Teilgesellschaftsvermögen Partners Fund und Truffle wurden an das Kapitalanlagesetzbuch (KAGB) in der Fassung des OGAW-V-Umsetzungsgesetzes angepasst. Inhaltliche Änderungen wurden jeweils in Nummer 7 dahingehend vorgenommen, dass die Gesellschaft nicht mehr ermächtigt ist, der Verwahrstelle nach Maßgabe des § 88 Absatz 4 oder Absatz 5 KAGB die Möglichkeit einer Haftungsbefreiung für das Abhandenkommen von Finanzinstrumenten, die von einem Unterverwahrer verwahrt werden, einzuräumen. Stattdessen wurde in Nummer 7 als weitere Änderung ein möglicher Wechsel der Verwahrstelle beschrieben. Die übrigen Änderungen innerhalb der Anlagebedingungen sind redaktioneller Natur. Die Ausgestaltung des Teilgesellschaftsvermögens, die Vergütung sowie die Rechte der Anlageaktionäre bleiben unberührt.

Die Änderung der Anlagebedingungen der Teilgesellschaftsvermögen Partners Fund und Truffle wurden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 21.07.2016 genehmigt und treten mit Wirkung zum 31.10.2016 in Kraft.

geänderte Anlagebedingungen TGV Partners Fund zum 31.10.2016
geänderte Anlagebedingungen TGV Truffle zum 31.10.2016